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Hier finden sie aufgelistet nach Bundesländer alle Adressen in Österreich, an denen indukTives Hören möglich ist! All diese Anlagen sind normgerecht eingebaut. Ihre Erfahrungen können Sie gerne unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. berichten. Die Listen werden 2x im Jahr aktuallisiert (letzte Aktuallisierung: 14. Okt 2007).

Im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes und der bestehenden Normen für induktive Höranlagen ÖVE EN 60118-4  und der ÖNORM B 1600 (siehe Punkt 5) für barrierefreies Bauen und Wohnen können Kennzeichnungen (internationales Piktogramm) seitens des ÖSSH nur dann akzeptiert werden, wenn technisch nachvollziehbare Messprotokolle vorgelegt werden. Ebenso kann nur dann eine Eintragung der Anlage in der Homepage der ÖSSH erfolgen.
Die Vergabe des Piktogramms ist eine Serviceleistung des ÖSSH und wollen damit sicherstellen, dass nur einwandfrei funktionierende Anlagen damit gekennzeichnet werden. Gegebenenfalls werden vom ÖSSH auch nachträglich Überprüfungen durchgeführt. Auftraggeber sind angehalten, solche Messprotokolle von der durchführenden Firma zu verlangen und diese dem ÖSSH weiterzuleiten. Danach können die entsprechenden Piktogramme (A4 oder A5) gegen einen Druckkostenbeitrag vom ÖSSH angefordert werden. Entsprechende Richtlinien für Auftragsgeber finden sie links im Menü.

Das Messprotokolle muss folgende Angaben beinhalten:

    * Ausführende Firma
    * Angabe der verwendeten Messgeräte
    * Beschreibung des Messverfahrens
    * Art der Schleifenverlegung, versorgter Bereich, kurze Gerätebeschreibung
    * Tabelle mit den Messwerten an mehreren Punkten im Raum (je nach Raumgröße)
    * Diagramme mit Frequenzgängen an den einzelnen Messpunkten (1/3-Oktav-Messung)
    * Störfeldmessung und Beurteilung der Störungen
    * Beschreibung Hörtest (mit Betroffenen und Guthörenden)

 Weitere wichtige Punkte

    * Jede Anlage muss klar durch das Piktogramm gekennzeichnet sein
    * Die Anlage muss bei Veranstaltungen, Parteienverkehr usw. ständig in Betrieb sein
    * Die Funktionalität der Anlage muss von Zeit zu Zeit mittels Prüfgeräte vom Betreiber selbst überprüft werden, empfohlen wird ebenso ein Servicevertrag mit der Herstellerfirma um die Anlage in regelmässigen Abständen auf ihre Norm hin zu prüfen.