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Grundsätzliches zur Versorgung mit Hörgeräten

A ) Der Gang zum Arzt und zum Hörgeräteakustiker

  1. Lassen Sie sich von einem Facharzt für HNO gründlich untersuchen. Bei Notwendigkeit wird er Ihnen ein Hörgerät verordnen.
  2. Suchen Sie einen Hörgeräteakustiker Ihrer Wahl auf, der HNO-Arzt kann Ihnen durchaus jemanden empfehlen, aber Sie sind daran nicht gebunden.
  3. Geben Sie ihren Verordnungsschein beim Hörgeräteakustiker nicht gleich zu Beginn ab, so sichern Sie sich die Chance, den Hörgeräteakustiker jederzeit zu wechseln.
  4. Sie sollten sich vom Hörgeräteakustiker ernst genommen fühlen, d.h. sie sollten spüren, dass er auf Ihre Wünsche und Fragen eingeht. Sind Sie das nicht, gehen Sie zu einem anderen Hörgeräteakustiker.
  5. Testen Sie grundsätzlich „hinter-dem-Ohr-Geräte“(HdO), die Erfahrung zeigt, dass diese robuster und leistungsstärker sind. Zudem ist hier meist eine Induktionsspule eingebaut und es sind damit spätere Zusatzhilfen besser verwendbar. Achtung: Bei den neuen, ganz kleinen, HdO-Geräten kann auch die Induktionsspule fehlen.
  6. Bei der Wahl der Hörgeräte sollten Sie daran denken, in welchen Bereichen Sie selbst Verbesserungen im Hören und Verstehen erreichen möchten, z.B. Telefon, Fernsehen, Gruppengespräche usw. und teilen Sie das dem Hörgeräteakustiker mit.
  7. Achten Sie generell darauf, dass Ihr Hörgerät eine Induktionsspule besitzt und diese auch aktiviert ist. Denn in vielen öffentlichen Räumen werden in den nächsten Jahren Induktionsanlagen vorhanden sein, das verlangt das Behindertengleichstellungsgesetz. Aussagen von Hörgeräteakustiker, Sie würden keine Induktionsspule brauchen, sind nicht richtig, da ein Großteil der Hörgeräteträger sehr wohl Induktionsanlagen nutzt und damit ein besseres Verstehen erzielt.
  8. Testen Sie vorerst durchaus einmal jenes Hörgerät, das Ihnen der Hörgeräteakustiker empfiehlt und testen Sie es 4 Wochen lang. Das ist Ihr gutes Recht und der Hörgeräteakustiker darf dafür keine Kosten verrechnen.
  9. Sollten Sie nach diesem Test kein gutes Gefühl haben, verlangen sie ein anderes Hörgerät zum Test – wiederum für 4 Wochen.
  10. Insgesamt sollten Sie mindestens 3 verschiedene Hörgerätetypen probieren. Ein so genanntes „Tarifgerät“ (das ist jenes – meist einfacheres - Hörgerät, dass die Krankenkasse zur Gänze bezahlt), dann eines aus dem mittleren Preissegment (also mit geringen Selbstkosten) und eines, das sicherlich mit hohen Selbstkosten verbunden ist aber dafür „alle Stücke spielt“ (ob Sie diese dann wirklich auch nutzen können, können nur sie selbst herausfinden).
  11. Wichtig ist, dass Sie Ihre optimalen Geräte finden – erst dann sollten Sie sich die Frage stellen, ob Sie sich die allenfalls notwendigen  Selbstkosten finanziell leisten können. Berufstätige können an das Bundessozialamt oder die Pensionsversicherungsanstalt Ansuchen um Beihilfen richten. In diesen Fällen muss aber eine Begründung vorliegen, warum sich gerade diese Hörgeräte für Sie am besten eignen. Leider bestehen für Pensionisten keine derartigen finanziellen Hilfen (bei geringen Einkommen evtl. die Sozialabteilungen der Länder).
  12. Setzen Sie die Tests der Hörgeräte solange fort, bis Sie das Gefühl haben, „Ihr Gerät“ gefunden zu haben.
  13. Nur wenn Sie mit einem Gerät grundsätzlich zufrieden, erkundigen Sie sich nach den Kosten, die Sie nun beim Kauf selbst  übernehmen müssen. Erst wenn Sie mit der erforderlichen Zuzahlung einverstanden sind, geben Sie ihre Verordnung vom HNO-Arzt ab und unterschreiben Sie den Vertrag. Der Hörgeräteakustiker wird dann die Verrechnung mit der Krankenkasse, die ja den Grundanteil zahlt, erledigen.


B) Wissenswertes für danach:

  1. Hörgeräte können nach derzeitiger Regelung mit den Krankenkassen alle 5 Jahre erneuert werden. Das bedingt, dass Hörgeräte seitens der Hörgeräteakustiker so zu dimensionieren sind, dass sie auch bei einer „normalen“ Hörverschlechterung so lange brauchbar bleiben.
  2. Nach all dem bedenken Sie, dass Hörgeräte immer „Krücken“ (aber eben ganz entscheidende!) bleiben und Sie damit vielleicht nie ein völlig normales Hören erreichen werden. Ein Hörgerät kann kein normales Ohr ersetzen.
  3. Meist benötigt man einige Monate, bis man seine Hörgeräte wirklich gewohnt ist und sich damit in seinem Alltag zu Recht findet. Dabei ist es wichtig, das Hörgerät in allen möglichen Situationen zu testen und bei merkbaren Veränderungen im Hören und Verstehen, sofort den Hörgeräteakustiker aufzusuchen, damit er die notwendigen Nacheinstellungen vornehmen kann.
  4. Tragen Sie Ihre Hörgeräte immer (außer den ersten Tagen, wo Sie es stundenweise nutzen sollten), nur so kann sich Ihr Hörzentrum im Gehirn an die „neuen“ Töne, Stimmen und Geräusche gewöhnen und schrittweise ein „Heraushören“ erlernen. Der Umgang mit Hörgeräten ist eine enorme Leistung für das Hörzentrum im Gehirn, denn die Hörgeräte liefern nur Geräusche und Töne, die Umsetzung müssen Sie selbst erlernen.
  5. Suchen Sie auch einmal eine Selbsthilfegruppe auf, ein gegenseitiger Erfahrungsaustausch ist immer eine Hilfe.
  6. Zu guter Letzt: Je mehr Sie mit den Hörgeräten üben und trainieren (eine Logopädie und Hörtrainingskurse sind empfehlenswert), desto eher erreichen sie Ihr Ziel. 
  7. Sollten Sie trotz Ihrer Hörgeräte in verschiedenen Situationen kein optimales Verstehen erreichen, denken Sie an die Möglichkeiten zusätzlicher Hilfen (private Induktionsanlagen, Telefonverstärker, Halsschleifen für Fernsehen und Handy, usw.). Solche sind bei den Technischen Assistenzen der Schwerhörigenvereine meist gratis zum Testen. Das sollten Sie nutzen, bevor sie teure Geräte kaufen.
  8. Hörgerätebatterien sind nicht billig und werden auch nicht von der Krankenkasse bezahlt. Sie können diese aber von der Steuer absetzen, sofern sie als Behinderter eingestuft wurden. Sehr günstige Batterien bietet die Österreichische Schwerhörigen Selbsthilfe für ihre Mitglieder an: Siehe unter: www.oessh.or.at  


Zusammenstellung und Bearbeitung: Liesbeth Hawle
Erstmals erschienen in „Einklang“ Zeitschrift der ÖSSH, im Jahr 2010

Österreichische Schwerhörigen Selbsthilfe ÖSSH
Tel: 0681 / 207 470 56
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Homepage: www.oessh.or.at